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Missbrauchsverfahren gegen E.ON Avacon AG erfolgreich
Berlin, 09.03.2010: Mit Beschluss vom 03.03.2010 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) über einen Missbrauchsantrag nach § 31 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eines Biogasanlagenbetreibers entschieden, der aufbereitetes Biogas in das Gasnetz der E.ON Avacon AG einspeisen möchte. Das Verfahren betraf das Verhalten der E.ON Avacon AG bei den Verhandlungen über den Gasnetzanschlussvertrag, die konkrete Ausgestaltung des Gasnetzanschlussvertrages sowie die Umsetzungsmaßnahmen bei der Errichtung des Gasnetzanschlusses.
Quelle: cms.bioenergie.de
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